Streit mit dem Energieanbieter?

Die Schlichtungsstelle Energie ist eine unabhängige Einrichtung zur außergerichtlichen Klärung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Energieunternehmen; für private Verbraucher ist das Verfahren nach Angabe der Stelle kostenfrei. Zuvor ist eine Beschwerde beim Unternehmen nötig (§§ 111a, 111b EnWG).

Zur Schlichtungsstelle Energie

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Wann sollte ich Strom beim Einzug anmelden?

Am besten vor dem Einzug, damit der Lieferbeginn auf den Einzugstag fällt. Ohne eigenen Vertrag kommt nach Angabe der Bundesnetzagentur schon durch die Stromentnahme ein Vertrag mit dem Grundversorger zustande, und die Entnahme ist dem Grundversorger nach § 2 Abs. 2 StromGVV unverzüglich in Textform mitzuteilen. Halten Sie Adresse, Zählernummer, Einzugsdatum und Bankverbindung bereit. Die Details stehen in den Vertragsunterlagen des Anbieters. Mehr dazu im Ratgeber „Strom anmelden beim Einzug“.

Was passiert, wenn ich keinen Stromvertrag abschließe?

Sie werden trotzdem beliefert: Wer Strom entnimmt, ohne einen anderen Vertrag zu haben, wird vom Grundversorger versorgt, und nach Angabe der Bundesnetzagentur kommt ein Grundversorgungsvertrag schon durch die Entnahme zustande, etwa durch das Einschalten des Lichts. Die Entnahme ohne Vertrag müssen Sie dem Grundversorger unverzüglich in Textform mitteilen (§ 2 Abs. 2 StromGVV). Welche Preise gelten, steht in dessen veröffentlichten allgemeinen Preisen. Die Grundversorgung können Sie mit einer Frist von zwei Wochen kündigen (§ 20 StromGVV).

Welche Angaben brauche ich für die Anmeldung?

Üblich sind Name, Lieferadresse, Einzugsdatum, Zählernummer, Bankverbindung und geschätzter Jahresverbrauch; manchmal auch die Marktlokations-ID. Die Zählernummer steht meist auf dem Typenschild des Zählers, die Marktlokations-ID auf der Rechnung des Vormieters oder in den Unterlagen des Netzbetreibers. Den Jahresverbrauch können Sie anhand alter Rechnungen oder der Haushaltsgröße schätzen und später anpassen lassen. Welche Angaben Ihr Anbieter genau verlangt, zeigt sein Anmeldeformular.

Was ist die Grundversorgung?

Die Grundversorgung ist die gesetzlich geregelte Standardversorgung für Haushaltskunden durch den Grundversorger des Netzgebiets. Grundversorger ist das Unternehmen, das dort die meisten Haushaltskunden beliefert; der Netzbetreiber stellt das alle drei Jahre fest und veröffentlicht es im Internet (§ 36 EnWG). Sie gilt, wenn Sie Strom ohne anderen Vertrag entnehmen, und beruht auf allgemeinen Preisen und Bedingungen, die der Grundversorger veröffentlicht. Wer Ihr Grundversorger ist, erfahren Sie bei Ihrem Netzbetreiber; die Bundesnetzagentur führt keine bundesweite Liste.

Ist ein Sondertarif immer günstiger als die Grundversorgung?

Nein, das lässt sich nicht pauschal sagen: Es hängt von den aktuellen Preisen, Boni und Bedingungen ab, und die ändern sich laufend. Diese Seite vergleicht keine Tarife und nennt keine Preise. Wenn Sie Angebote selbst gegenüberstellen, betrachten Sie Arbeitspreis und Grundpreis zusammen, lesen Sie Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist, Preisgarantie und Bonusbedingungen und rechnen Sie mit Ihrem eigenen Jahresverbrauch. Maßgeblich sind am Ende die Vertragsunterlagen des Anbieters.

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitspreis und Grundpreis?

Der Arbeitspreis wird je verbrauchter Kilowattstunde berechnet, der Grundpreis fällt als fester Betrag unabhängig vom Verbrauch an. Die Bundesnetzagentur nennt beide als Bestandteile der allgemeinen Preise in der Grundversorgung. Bei geringem Verbrauch fällt der Grundpreis stärker ins Gewicht, bei hohem Verbrauch der Arbeitspreis. Ein niedriger Wert bei nur einem der beiden sagt deshalb wenig über die Gesamtkosten: Betrachten Sie beide gemeinsam und rechnen Sie mit Ihrem eigenen Jahresverbrauch.

Wie funktioniert eine Preisgarantie?

Bei einer Preisgarantie sagt der Anbieter zu, bestimmte Preisbestandteile für einen festgelegten Zeitraum nicht zu erhöhen. Was genau garantiert wird, ergibt sich aus den Vertragsbedingungen: Manche Garantien gelten nur für den Energiepreis, andere schließen Steuern, Abgaben oder Netzentgelte ein oder aus. Prüfen Sie deshalb Umfang und Dauer in Vertragszusammenfassung und Geschäftsbedingungen und vergleichen Sie die Dauer mit der Vertragslaufzeit. Fragen Sie beim Anbieter nach, wenn die Formulierung unklar bleibt.

Lohnt sich ein Neukundenbonus?

Ob sich ein Neukundenbonus lohnt, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen: Er senkt meist die Kosten des ersten Jahres und wird oft nur einmal gewährt. Entscheidend sind die Bedingungen. Wann wird er ausgezahlt oder verrechnet, entfällt er bei vorzeitiger Kündigung, und was kostet der Tarif nach Ablauf der Bindung? Das Gesetz verlangt, dass die Vertragszusammenfassung Bonusregelungen und Mindestvertragslaufzeiten nennt (§ 41 Abs. 4 EnWG). Lesen Sie diese Angaben und rechnen Sie das zweite Jahr getrennt.